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Betriebsrat und Arbeitsschutzausschuss

Betriebsrat und Arbeitsschutzausschuss

Gesetzliche Grundlagen

  • Arbeitssicherheitsgesetz und Arbeitsschutzgesetz
  • Pflicht des Arbeitgebers zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses

Aufgaben der Mitglieder im Arbeitsschutzausschuss

  • Koordination des innerbetrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Erarbeitung von Vorschlägen für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Auswertung des betrieblichen Unfallgeschehens
  • Zusammenarbeit des Betriebsrats mit Arbeitgeber, Betriebsarzt, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten
  • Information der Mitarbeiter

Modernes Arbeitsschutzmanagement und die Rolle des Arbeitsschutzausschusses

Mitwirkung und Rolle des Betriebsrats

  • Überwachungs- und Informationsrechte wahrnehmen
  • Mitbestimmungsrechte aus dem BetrVG
  • Kontrollmöglichkeiten des Betriebsrats

Aktuelles aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • neue Entwicklungen aus der Praxis
  • neuester Stand der „gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse“
  • Rechtsprechung zum Thema
  • Vorhaben von Bundesregierung und Arbeitsministerium zum Thema

Kosten-Übernahme

Laden Sie sich hier die Kostenübernahme-Erklärung herunter: