Das Seminar "Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan" ist vergleichbar mit dem Grundlagenseminar B4, geht jedoch stärker auf Einzelbereiche und Wünsche der Teilnehmenden ein.
Besprochen werden die Arten von Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG sowie der Betriebsübergang nach § 613a BGB. Welche Veränderungen können sich nach dem Umwandlungsgesetz ergeben und welche Unterrichtungs- und Beratungspflichten hat der Unternehmer bzgl. des Interessenausgleichs gemäß § 112 BetrVG.
Themen sind weiterhin die Arbeitsmarkthilfen in Beschäftigungskrisen gemäß dem Sozialgesetzbuch III sowie mögliche Maßnahmen des Betriebsrats bei Verletzung der unternehmerischen Pflichten. Wie lassen sich die wirtschaftlichen Nachteile für Arbeitnehmer beziffern und wie können diese Nachteile laut Sozialplan gem. §§ 112 f BetrVG ausgeglichen oder abgemildert werden?
Ein wichtiger Punkt des Seminars wird die Namensliste sein. Wie hängen Namensliste und Sozialplan zusammen und welchen Einfluss hat der Betriebsrat bei der Namensliste? Mögliche Konsequenzen und der Nachteilsausgleich gemäß § 113 BetrVG werden eingehend diskutiert, die betriebsverfassungsrechtlichen Konsequenzen und Zuständigkeiten des Betriebsrats aufgezeigt.
Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Betriebsrat?