» In diesem Jahr ist zunächst kein weiterer Termin vorgesehen, melden Sie sich bitte bei Interesse.
-->Ein umfassender Einblick in die Errichtung und Arbeitsweise des Gesamtbetriebsrats sowie deren wesentliche Aspekte:
Die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats setzt bestimmte Voraussetzungen voraus und umfasst die Definition des Unternehmens, Konzerns und Betriebs. Dabei werden die rechtlichen Rahmenbedingungen und der Begriff des Gesamtbetriebsrats näher erläutert.
Die Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrats beinhaltet die Errichtung, Amtszeit, Anzahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie die Bedingungen für das Erlöschen der Mitgliedschaft.
Die Geschäftsführung des Gesamtbetriebsrats umfasst die Bildung eines Gesamtbetriebsausschusses, Freistellungen wegen Gesamtbetriebsratstätigkeit sowie die Schulung von GBR-Mitgliedern und Ersatzmitgliedern.
Die Häufigkeit der GBR-Sitzungen, die Beschlussfassung und das Stimmrecht werden ebenso behandelt wie die Teilnahme von Gesamtschwerbehinderten-Vertretung und der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV).
Die Kosten und Sachaufwendungen für Büroräume, Büroausstattung sowie die Organisation der Gesamtbetriebsratssitzungen werden erörtert, um einen effizienten Ablauf sicherzustellen.
Die Entscheidungsbefugnis des Gesamtbetriebsrats erstreckt sich über das gesamte Unternehmen und umfasst originäre Zuständigkeiten sowie die Auftragserteilung durch den Betriebsrat und die Zuständigkeit für Betriebe ohne eigenen Betriebsrat.
Die Teilnehmer, Häufigkeit und der Ort der Betriebsräteversammlung werden beleuchtet, um eine effektive Kommunikation und Koordination zwischen den beteiligten Gremien zu gewährleisten.
Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz für das Seminar "Gesamtbetriebsrat 1: Grundlagen" und vertiefen Sie Ihr Verständnis für die Errichtung und Funktion des Gesamtbetriebsrats. Unsere Schulung bietet praxisnahe Einblicke und fundiertes Fachwissen für eine erfolgreiche Vertretung der Mitarbeiterinteressen auf Unternehmensebene.