Das Seminar "Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan" ist vergleichbar mit dem Grundlagenseminar B4, geht jedoch stärker auf Einzelbereiche und Wünsche der Teilnehmenden ein.
Besprochen werden die Arten von Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG sowie der Betriebsübergang nach § 613a BGB. Welche Veränderungen können sich nach dem Umwandlungsgesetz ergeben und welche Unterrichtungs- und Beratungspflichten hat der Unternehmer bzgl. des Interessenausgleichs gemäß § 112 BetrVG.
Themen sind weiterhin die Arbeitsmarkthilfen in Beschäftigungskrisen gemäß dem Sozialgesetzbuch III sowie mögliche Maßnahmen des Betriebsrats bei Verletzung der unternehmerischen Pflichten. Wie lassen sich die wirtschaftlichen Nachteile für Arbeitnehmer beziffern und wie können diese Nachteile laut Sozialplan gem. §§ 112 f BetrVG ausgeglichen oder abgemildert werden?
Ein wichtiger Punkt des Seminars wird die Namensliste sein. Wie hängen Namensliste und Sozialplan zusammen und welchen Einfluss hat der Betriebsrat bei der Namensliste? Mögliche Konsequenzen und der Nachteilsausgleich gemäß § 113 BetrVG werden eingehend diskutiert, die betriebsverfassungsrechtlichen Konsequenzen und Zuständigkeiten des Betriebsrats aufgezeigt.
Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Betriebsrat?
Erfahren Sie in unserem Seminar alles Wichtige rund um Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan. Wir beleuchten die verschiedenen Aspekte von Betriebsänderungen sowie die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats in diesen Situationen.
Erhalten Sie einen umfassenden Einblick in verschiedene Arten von Betriebsänderungen, von organisatorischen Änderungen bis hin zu Fusionen und Betriebsübergängen. Wir diskutieren auch die rechtlichen Grundlagen betriebsbedingter Kündigungen und die Folgen einer fehlerhaften Sozialauswahl.
Erfahren Sie, welche Handlungsmöglichkeiten der Betriebsrat hat, um die Interessen der Beschäftigten bei Betriebsänderungen zu vertreten. Wir behandeln Themen wie den Informationsanspruch, Alternativen zu Kündigungen, Qualifizierungsmaßnahmen und den Anspruch auf Schulung nach § 37.6 BetrVG.
Bekommen Sie einen Einblick in die Zielsetzung und den Gegenstand von Interessenausgleich und Sozialplan. Wir erläutern die Unterschiede zwischen freiwilligen und erzwingbaren Sozialplänen sowie die Regelungen bei Abfindungen und Qualifizierungsmaßnahmen. Außerdem besprechen wir das Scheitern von Verhandlungen und das Einigungsstellenverfahren.
Profitieren Sie von unserem praxisorientierten Seminar "Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan" und erlangen Sie das nötige Wissen, um effektiv auf Betriebsänderungen zu reagieren und die Interessen der Beschäftigten zu vertreten.