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Rechtsdurchsetzung: Einigungsstelle und Arbeitsgericht

Rechtsdurchsetzung des Betriebsrats:

Einigungsstelle und Arbeitsgericht

Einigungsstelle

  • Anrufen der Einigungsstelle
  • Wann ist das Einigungsstellenverfahren erzwingbar?
  • Wann kommt ein freiwilliges Einigungsstellenverfahren in Betracht?
  • Wie wird eine Betriebsvereinbarung durch die Einigungsstelle ersetzt?
  • Kosten: Was fällt an? Wer zahlt?
  • Verfahren vor der Einigungsstelle
  • Gerichtliche Überprüfung des Spruchs der Einigungsstelle
  • Welche Wirkung hat der Spruch der Einigungsstelle und wie wird er umgesetzt?

Arbeitsgericht

  • Die effektive Vorbereitung eines Beschlussverfahrens durch den Betriebsrat
  • Gerichtliche Durchsetzung von Mitbestimmungstatbeständen
  • Unterlassungsanspruch
  • Verfahren nach § 23 BetrVG
  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • Keine Angst vor Schadensersatz

Kosten-Übernahme

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Termine

SeminartitelBeginnZeitEndeZeitOrtPreis*
Rechtsdurchsetzung: Einigungsstelle und Arbeitsgericht13.11.202312:0017.11.202310:00Willingen1295,00 EUR (zzgl. 880,00 EUR Hotel)
Rechtsdurchsetzung: Einigungsstelle und Arbeitsgericht22.05.202312:0026.05.202310:00Bamberg1295,00 EUR (zzgl. 880,00 EUR Hotel)
*zzgl. MwSt.